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München, Deutschland, 10. Dezember 2025 – Circus SE gibt bekannt, dass die gestern angekündigte
Kapitalerhöhung erfolgreich platziert wurde. Der Verwaltungsrat hat beschlossen, das Grundkapital der Circus
SE um EUR 2.418.820,00 durch Ausgabe von 2.418.820 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien („neue
Aktien“) unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals 2025 und unter Ausschluss des
Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre zu erhöhen.
An der Kapitalerhöhung beteiligen sich unter anderem Nikolas Bullwinkel, CEO von Circus SE, Fabian Becker,
CFO von Circus SE, und bestehende Aktionäre.
Alle neuen Aktien wurden zu einem Platzierungspreis von EUR 12,20 je Aktie im Rahmen der Privatplatzierung
(mit Durchführung eines beschleunigten Bookbuildings) zugeteilt. Die Einbeziehung der neuen Aktien in den
Handel im Freiverkehr der Münchner Wertpapierbörse und Lieferung der neuen Aktien wird voraussichtlich am
oder um den 15. Dezember 2025 erfolgen.
Die Kapitalerhöhung hat einen Bruttoemissionserlös von rund EUR 30 Millionen für die Circus SE generiert. Der
Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung soll zur Beschleunigung der Großserienproduktion und Lieferungen des
Embodied AI-Systems CA-1 an den globalen Kundenstamm sowie für allgemeine Unternehmenszwecke
verwendet werden. Das zusätzliche Wachstumskapital aus der Kapitalerhöhung wird voraussichtlich zu einer
Beschleunigung des Umsatzwachstums in den nächsten 12 Monaten führen.
Cantor begleitete die Platzierung als Sole Global Coordinator und Joint Bookrunner. Baader fungierte als Joint
Bookrunner für die Privatplatzierung.

Kontakt
Circus SE
St.-Martin-Straße 112
81669 München
press@circus-group.com

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Diese Ankündigung darf nicht direkt oder indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer
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In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wird jedes Angebot der hierin genannten
Wertpapiere nur an qualifizierte Anleger oder gemäß einer anderen Ausnahme gemäß der Verordnung (EU)
2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (Prospektverordnung) von der Prospektpflicht für Wertpapierangebote
gemacht. Die Circus SE hat weder autorisiert noch autorisiert sie die Abgabe eines Angebots von Wertpapieren
unter Umständen, in denen eine Verpflichtung zur Veröffentlichung oder Ergänzung eines Prospekts für ein
solches Angebot für die Circus SE oder eine andere Person entsteht.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Ankündigung an und/oder ist nur für Personen bestimmt, die (i)
„qualifizierte Anleger” im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, da diese Verordnung
innerstaatliches Recht aufgrund des European Union Withdrawal Acts 2018 (Austrittsgesetz) von 2018 ist, und
zugleich auch „Anlageexperten” im Sinne von Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 in seiner jeweiligen Fassung (die „Order“) sind, (ii) vermögende
Gesellschaften, und andere Personen, an die diese Veröffentlichung anderweitig rechtmäßig mitgeteilt werden
darf, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen; oder (iii) andere Personen, denen diese Veröffentlichung
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Soweit diese Mitteilung Prognosen, Erwartungen oder Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Vorhersagen im
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wird diese nicht an zukünftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen und übernimmt keine Verpflichtung, dies
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Gemäß den EU-Produktgovernance-Anforderungen wurden die neuen Aktien einem
Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, bei dem jeder Vertriebspartner festgestellt hat, dass diese neuen
Aktien: (i) mit einem Endzielmarkt von Privatanlegern und Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und
geeigneter Gegenparteien erfüllen, wie jeweils in MiFID II definiert, kompatibel sind; und (ii) für den Vertrieb über
alle Vertriebskanäle geeignet sind, die gemäß MiFID II zulässig sind. Jeder Vertriebspartner, der die Aktien
anschließend anbietet, ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Aktien
durchzuführen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.